Was die Regel bedeutet
Jede Rechnung muss die Telefonnummer des Ansprechpartners (BT-42) enthalten. Das ist eine Telefonnummer, unter der der Käufer bei Fragen zur Rechnung anrufen kann, mit mindestens drei Ziffern (BR-DE-27).
Warum sie wichtig ist
Die XRechnung verlangt diese Angabe zusätzlich zur EN 16931. Öffentliche Auftraggeber und ihre Rechnungseingangsplattformen (ZRE, OZG-RE und die Plattformen der Länder) weisen eine XRechnung ab, die gegen diese Regel verstößt, und viele Unternehmen prüfen eingehende Rechnungen genauso.
So beheben Sie den Fehler
Tragen Sie in den Firmen- oder Absenderdaten Ihrer Rechnungssoftware eine Telefonnummer für den Kontakt ein, zum Beispiel +49 30 1234567, und exportieren Sie erneut.
Der veröffentlichte Regeltext
Das Element "Seller contact telephone number" (BT-42) muss übermittelt werden. Geschäftsbegriffe: BT-42
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
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Verwandte Regeln
- BR-DE-27 Die Telefonnummer des Verkäufers soll mindestens drei Ziffern haben
- BR-RO-L1005 Telefonnummer im Kontakt des Verkäufers: höchstens 100 Zeichen
- DE-R-006 Telefonnummer des Verkäufers ist innerhalb Deutschlands Pflicht
- DE-R-027 Telefonnummer des Verkäuferkontakts sollte gültig sein
- BR-DE-7 E-Mail des Verkäufers ist Pflichtangabe
- BR-DE-8 Ort des Käufers ist Pflichtangabe