Was die Regel bedeutet
Jede Rechnung muss die Postleitzahl des Verkäufers (BT-38) enthalten. Die XRechnung verlangt die Postleitzahl in Ihrer Anschrift; die EN 16931 verlangt nur das Land.
Warum sie wichtig ist
Die XRechnung verlangt diese Angabe zusätzlich zur EN 16931. Öffentliche Auftraggeber und ihre Rechnungseingangsplattformen (ZRE, OZG-RE und die Plattformen der Länder) weisen eine XRechnung ab, die gegen diese Regel verstößt, und viele Unternehmen prüfen eingehende Rechnungen genauso.
So beheben Sie den Fehler
Ergänzen Sie in den Firmendaten Ihrer Rechnungssoftware die Postleitzahl Ihrer Geschäftsanschrift und exportieren Sie erneut. Hat Ihr Land keine Postleitzahlen, fragen Sie den Empfänger, was Sie eintragen sollen.
Der veröffentlichte Regeltext
Das Element "Seller post code" (BT-38) muss übermittelt werden. Geschäftsbegriffe: BT-38
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
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Verwandte Regeln
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