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Schwerwiegend

BR-DE-3: Ort des Verkäufers ist Pflichtangabe

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

BR-DE-3 bedeutet, dass der Ort des Verkäufers (BT-37) fehlt. Ergänzen Sie in den Firmendaten Ihrer Rechnungssoftware den Ort Ihrer Geschäftsanschrift und exportieren Sie erneut.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Jede Rechnung muss den Ort des Verkäufers (BT-37) enthalten. Die XRechnung verlangt den Ort in Ihrer Anschrift; die EN 16931 verlangt nur das Land.

Warum sie wichtig ist

Die XRechnung verlangt diese Angabe zusätzlich zur EN 16931. Öffentliche Auftraggeber und ihre Rechnungseingangsplattformen (ZRE, OZG-RE und die Plattformen der Länder) weisen eine XRechnung ab, die gegen diese Regel verstößt, und viele Unternehmen prüfen eingehende Rechnungen genauso.

So beheben Sie den Fehler

Ergänzen Sie in den Firmendaten Ihrer Rechnungssoftware den Ort Ihrer Geschäftsanschrift und exportieren Sie erneut.

Der veröffentlichte Regeltext

Das Element "Seller city" (BT-37) muss übermittelt werden.

Geschäftsbegriffe: BT-37

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
XRechnung 3.0 (UBL) 3.0.2
XRechnung 3.0 (UBL credit note) 3.0.2
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen BR-DE-3 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026