Was die Regel bedeutet
Jede Rechnung muss die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners (BT-43) enthalten. Das ist eine E-Mail-Adresse, an die der Käufer bei Fragen zur Rechnung schreiben kann.
Warum sie wichtig ist
Die XRechnung verlangt diese Angabe zusätzlich zur EN 16931. Öffentliche Auftraggeber und ihre Rechnungseingangsplattformen (ZRE, OZG-RE und die Plattformen der Länder) weisen eine XRechnung ab, die gegen diese Regel verstößt, und viele Unternehmen prüfen eingehende Rechnungen genauso.
So beheben Sie den Fehler
Tragen Sie in den Firmen- oder Absenderdaten Ihrer Rechnungssoftware eine E-Mail-Adresse für den Kontakt ein, etwa buchhaltung@ihrefirma.de, und exportieren Sie erneut.
Der veröffentlichte Regeltext
Das Element "Seller contact email address" (BT-43) muss übermittelt werden. Geschäftsbegriffe: BT-43
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
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Verwandte Regeln
- BR-DE-28 Die E-Mail-Adresse des Verkäufers soll korrekt aufgebaut sein
- BR-RO-L1006 E-Mail-Adresse im Kontakt des Verkäufers: höchstens 100 Zeichen
- DE-R-007 E-Mail-Adresse des Verkäufers ist innerhalb Deutschlands Pflicht
- DE-R-028 E-Mail-Adresse des Verkäuferkontakts sollte korrekt aufgebaut sein
- BR-DE-8 Ort des Käufers ist Pflichtangabe
- BR-DE-9 Postleitzahl des Käufers ist Pflichtangabe