Was die Regel bedeutet
Wenn eine XRechnung eine der Steuerkategorien S, Z, E, AE, K, G, L oder M verwendet, muss sie den Verkäufer steuerlich identifizieren, mit mindestens einem von: USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), Steuernummer des Verkäufers (BT-32) oder Fiskalvertreter des Verkäufers (BG-11).
Warum sie wichtig ist
Nach § 14 UStG muss jede Rechnung die Steuernummer oder die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers enthalten. Fehlt beides, darf der Käufer keinen Vorsteuerabzug geltend machen, deshalb weist die XRechnung-Prüfung die Rechnung ab.
So beheben Sie den Fehler
Tragen Sie Ihre USt-IdNr. (zum Beispiel DE123456789) oder Ihre Steuernummer (zum Beispiel 12/345/67890) in den Firmendaten Ihrer Rechnungssoftware ein und exportieren Sie erneut. Im XML steht die USt-IdNr. in cac:PartyTaxScheme mit Schema VAT (UBL) beziehungsweise ram:SpecifiedTaxRegistration mit schemeID VA (CII), die Steuernummer mit FC.
Der veröffentlichte Regeltext
Wenn in einer Rechnung die Steuercodes S, Z, E, AE, K, G, L oder M verwendet werden, muss mindestens eines der Elemente "Seller VAT identifier" (BT-31), "Seller tax registration identifier" (BT-32) oder "SELLER TAX REPRESENTATIVE PARTY" (BG-11) übermittelt werden. Geschäftsbegriffe: BG-11, BT-31, BT-32
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
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