Was die Regel bedeutet
In einer Peppol-BIS-Rechnung muss die Spezifikationskennung (BT-24) mit urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:fdc:peppol.eu:2017:poacc:billing:3.0 beginnen. Nationale Erweiterungen hängen etwas an, ersetzen die Kennung aber nicht.
Warum sie wichtig ist
Peppol BIS Billing 3.0 ergänzt die EN 16931 um diese Regel, damit jeder Zugangspunkt und jeder Empfänger die Rechnung gleich verarbeiten kann. Der sendende oder empfangende Peppol-Zugangspunkt weist eine Rechnung ab, die dagegen verstößt, sie erreicht den Käufer also nie.
So beheben Sie den Fehler
Wählen Sie in Ihrer Rechnungssoftware Peppol BIS Billing 3.0 (oder ein darauf aufbauendes nationales Format) als Exportformat und exportieren Sie erneut. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, schreiben Sie die Kennung exakt und ohne Leerzeichen in cbc:CustomizationID.
Der veröffentlichte Regeltext
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Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
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