Was die Regel bedeutet
Jede Peppol-Rechnung muss die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) enthalten, also Ihre eigene Peppol-ID mit Schema, damit der Käufer Ihnen eine Antwort oder Rechnungskorrektur zurücksenden kann.
Warum sie wichtig ist
Peppol BIS Billing 3.0 ergänzt die EN 16931 um diese Regel, damit jeder Zugangspunkt und jeder Empfänger die Rechnung gleich verarbeiten kann. Der sendende oder empfangende Peppol-Zugangspunkt weist eine Rechnung ab, die dagegen verstößt, sie erreicht den Käufer also nie.
So beheben Sie den Fehler
Tragen Sie Ihre Peppol-ID mit Schema, so wie sie bei Ihrem Zugangspunkt registriert ist, in den Firmendaten Ihrer Rechnungssoftware ein und exportieren Sie erneut. Im XML ist das cbc:EndpointID mit schemeID unter cac:AccountingSupplierParty.
Der veröffentlichte Regeltext
Seller electronic address MUST be provided Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
Ihre Datei prüfen
Verwandte Regeln
- PEPPOL-EN16931-R040 Prozentuale Nachlässe und Zuschläge müssen aufgehen
- PEPPOL-EN16931-R041 Ein Prozentsatz braucht einen Basisbetrag
- PEPPOL-EN16931-R042 Ein Basisbetrag braucht einen Prozentsatz
- PEPPOL-EN16931-R043 Der ChargeIndicator muss true oder false sein
- PEPPOL-EN16931-R044 Keine Zuschläge im Artikelpreis
- PEPPOL-EN16931-R046 Nettopreis gleich Bruttopreis minus Preisnachlass