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Schwerwiegend

PEPPOL-EN16931-R005: Die Steuerwährung muss sich von der Rechnungswährung unterscheiden

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

PEPPOL-EN16931-R005 bedeutet, dass die Steuerwährung (BT-6) dieselbe ist wie die Rechnungswährung (BT-5). Entfernen Sie die Steuerwährung, wenn sie der Rechnungswährung entspricht; die Umsatzsteuer in Rechnungswährung genügt.

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Was die Regel bedeutet

Eine Peppol-Rechnung darf nur dann eine Steuerwährung (BT-6) angeben, wenn sie sich von der Rechnungswährung (BT-5) unterscheidet, etwa bei einer Rechnung in USD, deren Umsatzsteuer in EUR gemeldet wird.

Warum sie wichtig ist

Peppol BIS Billing 3.0 ergänzt die EN 16931 um diese Regel, damit jeder Zugangspunkt und jeder Empfänger die Rechnung gleich verarbeiten kann. Der sendende oder empfangende Peppol-Zugangspunkt weist eine Rechnung ab, die dagegen verstößt, sie erreicht den Käufer also nie.

So beheben Sie den Fehler

Entfernen Sie die Steuerwährung, wenn sie der Rechnungswährung entspricht; die Umsatzsteuer in Rechnungswährung genügt. Geben Sie eine Steuerwährung samt umgerechneter Steuer nur an, wenn die Steuer wirklich in einer anderen Währung gemeldet werden muss.

Der veröffentlichte Regeltext

VAT accounting currency code MUST be different from invoice currency code when provided.

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
XRechnung 3.0 (UBL) 3.0.2
XRechnung 3.0 (UBL credit note) 3.0.2
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) 2026.5
Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) 2026.5
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen PEPPOL-EN16931-R005 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026