Was die Regel bedeutet
Eine Peppol-Rechnung darf nur dann eine Steuerwährung (BT-6) angeben, wenn sie sich von der Rechnungswährung (BT-5) unterscheidet, etwa bei einer Rechnung in USD, deren Umsatzsteuer in EUR gemeldet wird.
Warum sie wichtig ist
Peppol BIS Billing 3.0 ergänzt die EN 16931 um diese Regel, damit jeder Zugangspunkt und jeder Empfänger die Rechnung gleich verarbeiten kann. Der sendende oder empfangende Peppol-Zugangspunkt weist eine Rechnung ab, die dagegen verstößt, sie erreicht den Käufer also nie.
So beheben Sie den Fehler
Entfernen Sie die Steuerwährung, wenn sie der Rechnungswährung entspricht; die Umsatzsteuer in Rechnungswährung genügt. Geben Sie eine Steuerwährung samt umgerechneter Steuer nur an, wenn die Steuer wirklich in einer anderen Währung gemeldet werden muss.
Der veröffentlichte Regeltext
VAT accounting currency code MUST be different from invoice currency code when provided. Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
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