Was die Regel bedeutet
Jede Peppol-Rechnung muss die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) enthalten, also die Peppol-ID, an die die Rechnung zugestellt wird, samt Schema, zum Beispiel 0204:991-12345-67 für eine Leitweg-ID oder 9930:DE123456789 für eine USt-IdNr.
Warum sie wichtig ist
Peppol BIS Billing 3.0 ergänzt die EN 16931 um diese Regel, damit jeder Zugangspunkt und jeder Empfänger die Rechnung gleich verarbeiten kann. Der sendende oder empfangende Peppol-Zugangspunkt weist eine Rechnung ab, die dagegen verstößt, sie erreicht den Käufer also nie.
So beheben Sie den Fehler
Tragen Sie die Peppol-ID des Kunden mit Schema im Kundenstamm Ihrer Rechnungssoftware ein und exportieren Sie erneut. Sie finden sie im Peppol-Verzeichnis (directory.peppol.eu) oder erfragen sie beim Kunden. Im XML ist das cbc:EndpointID mit schemeID unter cac:AccountingCustomerParty.
Der veröffentlichte Regeltext
Buyer electronic address MUST be provided Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
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