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Schwerwiegend

PEPPOL-EN16931-R010: Die elektronische Adresse des Käufers ist Pflicht

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

PEPPOL-EN16931-R010 bedeutet, dass die Rechnung keine elektronische Adresse des Käufers (BT-49) enthält. Tragen Sie die Peppol-ID des Kunden mit Schema im Kundenstamm Ihrer Rechnungssoftware ein und exportieren Sie erneut.

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Was die Regel bedeutet

Jede Peppol-Rechnung muss die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) enthalten, also die Peppol-ID, an die die Rechnung zugestellt wird, samt Schema, zum Beispiel 0204:991-12345-67 für eine Leitweg-ID oder 9930:DE123456789 für eine USt-IdNr.

Warum sie wichtig ist

Peppol BIS Billing 3.0 ergänzt die EN 16931 um diese Regel, damit jeder Zugangspunkt und jeder Empfänger die Rechnung gleich verarbeiten kann. Der sendende oder empfangende Peppol-Zugangspunkt weist eine Rechnung ab, die dagegen verstößt, sie erreicht den Käufer also nie.

So beheben Sie den Fehler

Tragen Sie die Peppol-ID des Kunden mit Schema im Kundenstamm Ihrer Rechnungssoftware ein und exportieren Sie erneut. Sie finden sie im Peppol-Verzeichnis (directory.peppol.eu) oder erfragen sie beim Kunden. Im XML ist das cbc:EndpointID mit schemeID unter cac:AccountingCustomerParty.

Der veröffentlichte Regeltext

Buyer electronic address MUST be provided

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
XRechnung 3.0 (UBL) 3.0.2
XRechnung 3.0 (UBL credit note) 3.0.2
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) 2026.5
Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) 2026.5
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen PEPPOL-EN16931-R010 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026