Was die Regel bedeutet
Wenn ein Nachlass oder Zuschlag sowohl einen Basisbetrag als auch einen Prozentsatz angibt, muss sein Betrag Basisbetrag × Prozentsatz / 100 sein, auf zwei Nachkommastellen gerundet. 10 % von 250,00 müssen also 25,00 ergeben.
Warum sie wichtig ist
Peppol BIS Billing 3.0 ergänzt die EN 16931 um diese Regel, damit jeder Zugangspunkt und jeder Empfänger die Rechnung gleich verarbeiten kann. Der sendende oder empfangende Peppol-Zugangspunkt weist eine Rechnung ab, die dagegen verstößt, sie erreicht den Käufer also nie.
So beheben Sie den Fehler
Lassen Sie Ihre Rechnungssoftware den Nachlass oder Zuschlag aus dem Prozentsatz berechnen oder korrigieren Sie Betrag, Basis oder Prozentsatz, bis sie zusammenpassen. Achten Sie auf die Rundung: mit dem vollen Prozentsatz rechnen und das Ergebnis einmal auf zwei Stellen runden. Kennen Sie nur den Betrag, lassen Sie Basis und Prozentsatz weg.
Der veröffentlichte Regeltext
Allowance/charge amount must equal base amount * percentage/100 if base amount and percentage exists Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
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