Zum Inhalt springen

Schwerwiegend

PEPPOL-EN16931-R040: Prozentuale Nachlässe und Zuschläge müssen aufgehen

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

PEPPOL-EN16931-R040 bedeutet, dass der Betrag eines Nachlasses oder Zuschlags nicht Basisbetrag mal Prozentsatz durch 100 entspricht. Lassen Sie Ihre Rechnungssoftware den Nachlass oder Zuschlag aus dem Prozentsatz berechnen oder korrigieren Sie Betrag, Basis oder Prozentsatz, bis sie zusammenpassen.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Wenn ein Nachlass oder Zuschlag sowohl einen Basisbetrag als auch einen Prozentsatz angibt, muss sein Betrag Basisbetrag × Prozentsatz / 100 sein, auf zwei Nachkommastellen gerundet. 10 % von 250,00 müssen also 25,00 ergeben.

Warum sie wichtig ist

Peppol BIS Billing 3.0 ergänzt die EN 16931 um diese Regel, damit jeder Zugangspunkt und jeder Empfänger die Rechnung gleich verarbeiten kann. Der sendende oder empfangende Peppol-Zugangspunkt weist eine Rechnung ab, die dagegen verstößt, sie erreicht den Käufer also nie.

So beheben Sie den Fehler

Lassen Sie Ihre Rechnungssoftware den Nachlass oder Zuschlag aus dem Prozentsatz berechnen oder korrigieren Sie Betrag, Basis oder Prozentsatz, bis sie zusammenpassen. Achten Sie auf die Rundung: mit dem vollen Prozentsatz rechnen und das Ergebnis einmal auf zwei Stellen runden. Kennen Sie nur den Betrag, lassen Sie Basis und Prozentsatz weg.

Der veröffentlichte Regeltext

Allowance/charge amount must equal base amount * percentage/100 if base amount and percentage exists

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
XRechnung 3.0 (UBL) 3.0.2
XRechnung 3.0 (UBL credit note) 3.0.2
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) 2026.5
Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) 2026.5
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen PEPPOL-EN16931-R040 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026