Was die Regel bedeutet
Jede Peppol-Rechnung muss mindestens eine Käuferreferenz (BT-10) oder eine Bestellnummer (BT-13) enthalten. Der Käufer leitet die Rechnung damit an die richtige Person weiter oder ordnet sie einer Bestellung zu.
Warum sie wichtig ist
Peppol BIS Billing 3.0 ergänzt die EN 16931 um diese Regel, damit jeder Zugangspunkt und jeder Empfänger die Rechnung gleich verarbeiten kann. Der sendende oder empfangende Peppol-Zugangspunkt weist eine Rechnung ab, die dagegen verstößt, sie erreicht den Käufer also nie.
So beheben Sie den Fehler
Fragen Sie Ihren Kunden, welche Referenz er erwartet: Bestellnummer, Kostenstelle, Ansprechpartner oder bei Behörden eine Leitweg-ID. Tragen Sie sie als Käuferreferenz oder Bestellnummer auf der Rechnung ein und exportieren Sie erneut. Im XML sind das cbc:BuyerReference und cac:OrderReference/cbc:ID.
Der veröffentlichte Regeltext
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Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
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