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Warnung

CII-SR-394: Kein Wechselkurs bei Nachlässen und Zuschlägen

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-394 bedeutet, dass ein Nachlass oder Zuschlag auf Rechnungsebene das Element ActualTradeCurrencyExchange enthält, das EN 16931 nicht vorsieht. Es ist nur eine Warnung und die Rechnung wird trotzdem angenommen; entfernen Sie das Element und geben Sie den Betrag in der Rechnungswährung an.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Ein Nachlass (BG-20) oder Zuschlag (BG-21) auf Rechnungsebene enthält das Element ActualTradeCurrencyExchange, in dem ein Wechselkurs steht. EN 16931 kennt an einem einzelnen Nachlass oder Zuschlag keinen Wechselkurs: Diese Beträge stehen in der Rechnungswährung (BT-5).

Warum sie wichtig ist

Das ist nur eine Warnung, die Rechnung wird weiterhin angenommen. Die Software des Käufers liest den Wechselkurs nicht, eine darin beschriebene Umrechnung wird also ignoriert. Beheben sollten Sie es vor allem, wenn der Betrag des Nachlasses oder Zuschlags nicht in der Rechnungswährung steht, denn dann stimmen die Summen beim Käufer womöglich nicht.

So beheben Sie den Fehler

Entfernen Sie das Element ActualTradeCurrencyExchange und geben Sie den Nachlass oder Zuschlag in der Rechnungswährung an. Muss die Umsatzsteuer zusätzlich in einer anderen Währung ausgewiesen werden, sieht EN 16931 das einmal für die ganze Rechnung vor, mit der Abrechnungswährung der Umsatzsteuer (BT-6) und dem Umsatzsteuer-Gesamtbetrag in dieser Währung (BT-111).

Der veröffentlichte Regeltext

ActualTradeCurrencyExchange should not be present

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-394 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026