Was die Regel bedeutet
Ein Nachlass (BG-20) oder Zuschlag (BG-21) auf Rechnungsebene enthält das Element ActualTradeCurrencyExchange, in dem ein Wechselkurs steht. EN 16931 kennt an einem einzelnen Nachlass oder Zuschlag keinen Wechselkurs: Diese Beträge stehen in der Rechnungswährung (BT-5).
Warum sie wichtig ist
Das ist nur eine Warnung, die Rechnung wird weiterhin angenommen. Die Software des Käufers liest den Wechselkurs nicht, eine darin beschriebene Umrechnung wird also ignoriert. Beheben sollten Sie es vor allem, wenn der Betrag des Nachlasses oder Zuschlags nicht in der Rechnungswährung steht, denn dann stimmen die Summen beim Käufer womöglich nicht.
So beheben Sie den Fehler
Entfernen Sie das Element ActualTradeCurrencyExchange und geben Sie den Nachlass oder Zuschlag in der Rechnungswährung an. Muss die Umsatzsteuer zusätzlich in einer anderen Währung ausgewiesen werden, sieht EN 16931 das einmal für die ganze Rechnung vor, mit der Abrechnungswährung der Umsatzsteuer (BT-6) und dem Umsatzsteuer-Gesamtbetrag in dieser Währung (BT-111).
Der veröffentlichte Regeltext
ActualTradeCurrencyExchange should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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