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Warnung

CII-SR-279: Keinen Anforderer des Käufers im Rechnungskopf nennen

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-279 bedeutet, dass die Rechnung einen Anforderer nennt, also die Person oder Abteilung beim Käufer, die den Einkauf veranlasst hat, und der Standard dafür keinen Platz hat. Entfernen Sie ihn und verweisen Sie stattdessen mit der Käuferreferenz oder der Bestellnummer auf die Anforderung.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Der Rechnungskopf enthält ein Element BuyerRequisitionerTradeParty, das die Person oder Abteilung beim Käufer nennt, die den Einkauf angefordert hat. EN 16931 kennt keine solche Partei. Sie arbeitet stattdessen mit Referenzen: der Käuferreferenz (BT-10) und der Bestellnummer (BT-13).

Warum sie wichtig ist

Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also trotzdem angenommen. Für den Anforderer gibt es im Datenmodell der EN 16931 kein Feld, die Software des Käufers liest ihn nicht ein. Der Käufer ordnet die Rechnung über ihre Referenzen zu, nicht über diese Partei.

So beheben Sie den Fehler

Suchen Sie in Ihrer Rechnungssoftware an der Rechnung nach einem Feld wie angefordert von, Anforderer oder interner Ansprechpartner und schalten Sie dessen Export ab. Fragen Sie den Käufer, welche Referenz auf der Rechnung stehen soll, meist Käuferreferenz oder Bestellnummer, bei öffentlichen Auftraggebern in Deutschland die Leitweg-ID, und tragen Sie sie in diese Felder ein. Das lohnt sich, wenn der Käufer die Rechnung intern über diesen Namen weiterleitet.

Der veröffentlichte Regeltext

BuyerRequisitionerTradeParty should not be present

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-279 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026