Was die Regel bedeutet
Der Rechnungskopf enthält ein Element BuyerTaxRepresentativeTradeParty, das einen Steuervertreter nennt, der für den Käufer handelt. EN 16931 kennt nur einen Steuervertreter des Verkäufers (BG-11), keinen für den Käufer.
Warum sie wichtig ist
Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also trotzdem angenommen. Für einen Steuervertreter des Käufers gibt es im Datenmodell der EN 16931 kein Feld, die Software des Käufers kann ihn nirgends einlesen, und er geht voraussichtlich verloren.
So beheben Sie den Fehler
Prüfen Sie in Ihrer Rechnungssoftware, ob am Kunden ein Feld für einen Steuervertreter existiert, und schalten Sie dessen Export in die E-Rechnung ab. Meinten Sie den Steuervertreter des Verkäufers, tragen Sie ihn stattdessen dort ein, mit Name und USt-IdNr. Die Korrektur lohnt sich, wenn die Angabe den Käufer erreichen soll, denn in diesem Element reist sie nicht mit.
Der veröffentlichte Regeltext
BuyerTaxRepresentativeTradeParty should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
Ihre Datei prüfen
Verwandte Regeln
- CII-SR-283 Steuervertreter des Verkäufers ohne globale Kennung angeben
- CII-SR-284 Steuervertreter des Verkäufers ohne Rollencode angeben
- CII-SR-285 Steuervertreter des Verkäufers ohne Beschreibung angeben
- CII-SR-286 Keine Registerangaben beim Steuervertreter des Verkäufers
- CII-SR-287 Keine Kontaktperson beim Steuervertreter angeben
- CII-SR-288 Keine elektronische Adresse beim Steuervertreter angeben