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Warnung

CII-SR-280: Keinen Steuerberater des Käufers im Rechnungskopf nennen

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-280 bedeutet, dass die Rechnung einen vom Käufer benannten Steuerberater nennt, für den der Standard keinen Platz hat. Entfernen Sie die Angabe und senden Sie die Rechnung wie gewohnt an den Käufer.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Der Rechnungskopf enthält ein Element BuyerAssignedAccountantTradeParty, das den vom Käufer benannten Steuerberater nennt. EN 16931 kennt keine solche Partei.

Warum sie wichtig ist

Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also trotzdem angenommen. Für die Angaben zum Steuerberater gibt es im Datenmodell der EN 16931 kein Feld, die Software des Käufers liest sie nicht ein, und der hier genannte Steuerberater wird voraussichtlich nicht berücksichtigt.

So beheben Sie den Fehler

Prüfen Sie in Ihrer Rechnungssoftware, ob am Kunden ein Feld für Steuerberater oder Buchhaltung existiert, und schalten Sie dessen Export in die E-Rechnung ab. Braucht der Steuerberater des Käufers eine Kopie, vereinbaren Sie das mit dem Käufer außerhalb der E-Rechnung.

Der veröffentlichte Regeltext

BuyerAssignedAccountantTradeParty should not be present

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-280 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026