Was die Regel bedeutet
Der Steuervertreter des Verkäufers (BG-11) enthält ein Element GlobalID, eine weltweit gültige Kennung der Partei, etwa eine GLN oder DUNS-Nummer. EN 16931 kennzeichnet diese Partei über ihren Namen (BT-62) und ihre USt-IdNr. (BT-63).
Warum sie wichtig ist
Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also trotzdem angenommen. Für die Kennung gibt es im Datenmodell der EN 16931 kein Feld, die Software des Käufers liest sie nicht ein, und die Steuerbehörde erfährt daraus nichts Zusätzliches.
So beheben Sie den Fehler
Prüfen Sie in Ihrer Rechnungssoftware, wie der Steuervertreter angelegt ist, meist in den Firmen- oder Verkäufereinstellungen, und stellen Sie sicher, dass Name und USt-IdNr. ausgefüllt sind. Schalten Sie den Export weiterer Kennungen wie GLN oder DUNS-Nummer für diese Partei ab. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, löschen Sie das Element GlobalID unter SellerTaxRepresentativeTradeParty.
Der veröffentlichte Regeltext
GlobalID should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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