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Warnung

CII-SR-283: Steuervertreter des Verkäufers ohne globale Kennung angeben

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-283 bedeutet, dass der Steuervertreter des Verkäufers eine globale Kennung (GlobalID) trägt, die der Standard für diese Partei nicht verwendet. Entfernen Sie sie und kennzeichnen Sie den Steuervertreter über Name und USt-IdNr.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Der Steuervertreter des Verkäufers (BG-11) enthält ein Element GlobalID, eine weltweit gültige Kennung der Partei, etwa eine GLN oder DUNS-Nummer. EN 16931 kennzeichnet diese Partei über ihren Namen (BT-62) und ihre USt-IdNr. (BT-63).

Warum sie wichtig ist

Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also trotzdem angenommen. Für die Kennung gibt es im Datenmodell der EN 16931 kein Feld, die Software des Käufers liest sie nicht ein, und die Steuerbehörde erfährt daraus nichts Zusätzliches.

So beheben Sie den Fehler

Prüfen Sie in Ihrer Rechnungssoftware, wie der Steuervertreter angelegt ist, meist in den Firmen- oder Verkäufereinstellungen, und stellen Sie sicher, dass Name und USt-IdNr. ausgefüllt sind. Schalten Sie den Export weiterer Kennungen wie GLN oder DUNS-Nummer für diese Partei ab. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, löschen Sie das Element GlobalID unter SellerTaxRepresentativeTradeParty.

Der veröffentlichte Regeltext

GlobalID should not be present

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-283 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026