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Warnung

CII-SR-225: Die Verkäuferanschrift gehört nicht in die rechtliche Organisation

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-225 bedeutet, dass die rechtliche Organisation des Verkäufers ein Element PostalTradeAddress enthält, das EN 16931 nicht verwendet. Die Rechnung wird trotzdem angenommen. Löschen Sie es und geben Sie die Anschrift des Verkäufers direkt beim Verkäufer an.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Die Anschrift des Verkäufers (BG-5) gehört in PostalTradeAddress direkt unter SellerTradeParty. Die rechtliche Organisation des Verkäufers darf nur die Handelsregisternummer (BT-30) und den Handelsnamen (BT-28) enthalten, deshalb prüft die Regel, dass sie keine eigene Anschrift hat.

Warum sie wichtig ist

Das ist nur eine Warnung, die Rechnung wird also angenommen. Der Empfänger liest die Anschrift des Verkäufers aus dem Verkäufer selbst, eine Anschrift in der rechtlichen Organisation wird ignoriert. Steht Ihre Anschrift nur dort, fehlt die verpflichtende Anschrift des Verkäufers.

So beheben Sie den Fehler

Prüfen Sie, dass SellerTradeParty eine PostalTradeAddress mit Straße, Ort, Postleitzahl und Land hat. Löschen Sie danach PostalTradeAddress aus SpecifiedLegalOrganization. Hat Ihre Software eine getrennte Anschrift für den Firmensitz, schalten Sie die Option aus, die sie exportiert.

Der veröffentlichte Regeltext

PostalTradeAddress should not be present

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-225 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026