Was die Regel bedeutet
Ein in die Rechnung eingebetteter Anhang (BT-125) nennt seinen Dateityp als MIME-Code (BT-125-1). Erlaubt sind genau diese Codes: application/pdf, image/png, image/jpeg, text/csv, application/vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet (Excel), application/vnd.oasis.opendocument.spreadsheet (OpenDocument-Tabelle) und application/xml. Die Regel gilt nur für Rechnungen, die die XRechnung-Erweiterung nutzen. XRechnung-Dateien im Format CII werden genauso geprüft.
Warum sie wichtig ist
Das System des Empfängers öffnet oder speichert einen Anhang anhand seines angegebenen Typs. Ein Typ außerhalb der Liste wird nicht angenommen, die Prüfung schlägt fehl und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware den Anhang der Rechnung und prüfen Sie seinen Dateityp. Handelt es sich um eine Word-, ZIP- oder andere Datei, wandeln Sie sie in PDF oder einen anderen zulässigen Typ um und hängen Sie diese an. Ist die Datei in Ordnung und nur der Typ falsch angegeben, etwa eine PDF mit application/octet-stream, korrigieren Sie den Typ so, dass er genau der Liste entspricht.
Der veröffentlichte Regeltext
Das Element "Attached Document" (BT-125) benutzt einen nicht zulässigen MIME-Code: … . Im Falle einer Extension darf zusätzlich zu der Liste der mime codes (definiert in Abschnitt 8.2, "Binary Object") der MIME-Code application/xml genutzt werden. Geschäftsbegriffe: BT-125
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
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Verwandte Regeln
- BR-RO-L211 Dateiname eines Anhangs: höchstens 200 Zeichen
- BR-TMP-5 Jede Unterlage hat höchstens einen Anhang
- CII-DT-105 Jeder eingebettete Anhang braucht einen MIME-Typ
- CII-DT-106 Jeder eingebettete Anhang braucht einen Dateinamen
- CII-SR-476 Ein Beleg darf nur eine angehängte Datei enthalten
- DE-R-022 Anhänge brauchen eindeutige Dateinamen