Zum Inhalt springen
Farbschema
Deutsch

Schwerwiegend

CII-DT-106: Jeder eingebettete Anhang braucht einen Dateinamen

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

CII-DT-106 bedeutet, dass ein in die Rechnung eingebetteter Anhang (BT-125) keinen Dateinamen hat. Ergänzen Sie am Anhang den Namen der Datei, zum Beispiel Stundennachweis.pdf.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Ist ein Anhang in der Rechnung selbst eingebettet (BT-125), muss das Element, das ihn enthält, das Attribut filename (BT-125-2) haben. Die Regel prüft nur, ob das Attribut vorhanden ist, nicht, wie der Name lautet.

Warum sie wichtig ist

Der Empfänger braucht den Dateinamen, um den Anhang zu speichern, aufzulisten und zu öffnen. Ohne ihn erfüllt die Datei das Format nicht, und die Rechnung wird abgelehnt.

So beheben Sie den Fehler

Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Anhänge der Rechnung und prüfen Sie, ob jede Datei auf dem normalen Weg angehängt ist, denn die Software übernimmt den Namen in der Regel aus der Datei. Fehlt er, wurde die Datei meist durch einen eigenen Export oder ein Skript hinzugefügt. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, ergänzen Sie am Element AttachmentBinaryObject das Attribut filename, zum Beispiel Stundennachweis.pdf. Brauchen Sie den Anhang nicht, entfernen Sie ihn.

Der veröffentlichte Regeltext

Attached document Filename (BT-125-2) shall be provided.

Geschäftsbegriffe: BT-125

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-DT-106 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026