Was die Regel bedeutet
Ist ein Anhang in der Rechnung selbst eingebettet (BT-125), muss das Element, das ihn enthält, das Attribut filename (BT-125-2) haben. Die Regel prüft nur, ob das Attribut vorhanden ist, nicht, wie der Name lautet.
Warum sie wichtig ist
Der Empfänger braucht den Dateinamen, um den Anhang zu speichern, aufzulisten und zu öffnen. Ohne ihn erfüllt die Datei das Format nicht, und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Anhänge der Rechnung und prüfen Sie, ob jede Datei auf dem normalen Weg angehängt ist, denn die Software übernimmt den Namen in der Regel aus der Datei. Fehlt er, wurde die Datei meist durch einen eigenen Export oder ein Skript hinzugefügt. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, ergänzen Sie am Element AttachmentBinaryObject das Attribut filename, zum Beispiel Stundennachweis.pdf. Brauchen Sie den Anhang nicht, entfernen Sie ihn.
Der veröffentlichte Regeltext
Attached document Filename (BT-125-2) shall be provided. Geschäftsbegriffe: BT-125
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |