Was die Regel bedeutet
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, muss jedes der Rechnung beigefügte Dokument (BG-24) im Anhangsdokument (BT-125) einen eindeutigen Dateinamen haben. Laut Regeltext zählt die Groß- und Kleinschreibung nicht, Zeiterfassung.pdf und zeiterfassung.PDF gelten also als derselbe Name. Verglichen werden die Namen der Anhänge, die in der Rechnungsdatei eingebettet sind. Verweise auf Dokumente an anderer Stelle haben hier keinen Dateinamen.
Warum sie wichtig ist
Die Software des Empfängers entpackt die Anhänge nach ihrem Namen. Zwei Anhänge mit gleichem Namen können sich gegenseitig überschreiben, dann geht ein Dokument verloren oder es wird das falsche angezeigt. Die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Anhänge der Rechnung und benennen Sie die doppelten um, zum Beispiel zeiterfassung-januar.pdf und zeiterfassung-februar.pdf. Wurde dasselbe Dokument versehentlich zweimal angehängt, entfernen Sie eine Kopie. Vergeben Sie Namen, die sich auch ohne Groß- und Kleinschreibung unterscheiden.
Der veröffentlichte Regeltext
Regel auf der Seite des Herausgebers lesen
Geschäftsbegriffe: BG-24, BT-125
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |