Was die Regel bedeutet
Ist ein Anhang in der Rechnung selbst eingebettet (BT-125), muss das Element, das ihn enthält, das Attribut mimeCode (BT-125-1) haben. Die Regel prüft nur, ob das Attribut vorhanden ist. Eine andere Regel prüft, ob der Wert ein zulässiger Dateityp ist, etwa PDF, PNG, JPEG, CSV, XLSX oder ODS.
Warum sie wichtig ist
Ohne MIME-Code kann das System des Empfängers nicht erkennen, was die eingebetteten Daten sind. Es kann sie deshalb nicht öffnen, anzeigen oder sicher verarbeiten. Die Datei erfüllt das Format nicht, und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Anhänge der Rechnung und prüfen Sie, ob jede Datei auf dem normalen Weg angehängt ist, denn die Software setzt den Dateityp in der Regel selbst. Fehlt er, wurde die Datei meist durch einen eigenen Export oder ein Skript hinzugefügt. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, ergänzen Sie am Element AttachmentBinaryObject das Attribut mimeCode, zum Beispiel application/pdf. Brauchen Sie den Anhang nicht, entfernen Sie ihn.
Der veröffentlichte Regeltext
Attached document Mime code (BT-125-1) shall be provided. Geschäftsbegriffe: BT-125
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |