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Schwerwiegend

DE-R-031: Lastschrift braucht das Konto des Käufers, das belastet wird

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

DE-R-031 bedeutet, dass die Rechnung Lastschriftangaben enthält, aber nicht das Konto, das belastet wird. Tragen Sie die IBAN des Käufers in den Lastschriftabschnitt ein.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland und enthält die Rechnung Lastschriftangaben (BG-19), muss sie auch die Kennung des belasteten Kontos (BT-91) angeben. Die Prüfung sucht im Lastschriftmandat nach einer Kontokennung im Konto des Zahlungspflichtigen. Das ist normalerweise die IBAN des Käufers.

Warum sie wichtig ist

Eine Lastschrift zieht das Geld vom Konto des Käufers ein, also muss die Rechnung sagen, um welches Konto es geht. Ohne diese Angabe lässt sich der Einzug nicht anstoßen, und die Rechnung wird abgelehnt.

So beheben Sie den Fehler

Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware den Lastschriftabschnitt der Rechnung oder des Kundendatensatzes und tragen Sie die IBAN des Käufers als zu belastendes Konto ein. Achten Sie darauf, dass es das Konto des Käufers ist, Ihre eigene IBAN gehört hier nicht hin. Zahlt der Käufer nicht per Lastschrift, ändern Sie die Zahlungsart und entfernen Sie die Lastschriftangaben.

Der veröffentlichte Regeltext

Regel auf der Seite des Herausgebers lesen

Geschäftsbegriffe: BG-19, BT-91

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) 2026.5
Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) 2026.5
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

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Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen DE-R-031 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026