Was die Regel bedeutet
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland und enthält die Rechnung Lastschriftangaben (BG-19), muss sie auch die Kennung des belasteten Kontos (BT-91) angeben. Die Prüfung sucht im Lastschriftmandat nach einer Kontokennung im Konto des Zahlungspflichtigen. Das ist normalerweise die IBAN des Käufers.
Warum sie wichtig ist
Eine Lastschrift zieht das Geld vom Konto des Käufers ein, also muss die Rechnung sagen, um welches Konto es geht. Ohne diese Angabe lässt sich der Einzug nicht anstoßen, und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware den Lastschriftabschnitt der Rechnung oder des Kundendatensatzes und tragen Sie die IBAN des Käufers als zu belastendes Konto ein. Achten Sie darauf, dass es das Konto des Käufers ist, Ihre eigene IBAN gehört hier nicht hin. Zahlt der Käufer nicht per Lastschrift, ändern Sie die Zahlungsart und entfernen Sie die Lastschriftangaben.
Der veröffentlichte Regeltext
Regel auf der Seite des Herausgebers lesen
Geschäftsbegriffe: BG-19, BT-91
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
Ihre Datei prüfen
Verwandte Regeln
- BR-DE-31 Belastetes Konto ist Pflichtangabe
- BR-DE-20 Eine SEPA-Lastschrift braucht eine gültige IBAN
- BR-DE-23-B Überweisungen dürfen keine Karten- oder Lastschriftdaten enthalten
- BR-DE-24-B Kartenzahlungen dürfen keine Konto- oder Lastschriftdaten enthalten
- BR-DE-25-A Lastschriften brauchen die Angaben zum Lastschriftmandat
- BR-DE-30 Gläubiger-ID ist Pflichtangabe