Was die Regel bedeutet
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, sollte die E-Mail-Adresse des Verkäuferkontakts (BT-43) genau ein @ enthalten. Direkt neben dem @ darf weder ein Leerzeichen noch ein Punkt stehen, und auf jeder Seite müssen mindestens zwei Zeichen stehen. Die Adresse darf nicht mit einem Punkt beginnen oder enden. Eine Adresse mit nur einem Zeichen vor dem @ besteht die Prüfung deshalb nicht.
Warum sie wichtig ist
An diese Adresse schickt der Käufer Fragen zur Rechnung. Eine Adresse in falscher Form kann ins Leere laufen oder von den Systemen des Käufers abgelehnt werden. Die Datei wird trotzdem angenommen, nichts wird blockiert.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie die Firmeneinstellungen oder den Ansprechpartner in Ihrer Rechnungssoftware und tippen Sie die E-Mail-Adresse neu ein. Achten Sie auf ein Leerzeichen am Anfang oder Ende, das beim Kopieren oft mitkommt, und auf ein zweites @. Prüfen Sie auch, ob ein Punkt direkt neben dem @ oder am Anfang oder Ende steht. Verwenden Sie eine einzelne Adresse, nicht zwei Adressen mit Komma oder Semikolon.
Der veröffentlichte Regeltext
Regel auf der Seite des Herausgebers lesen
Geschäftsbegriffe: BT-43
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
Ihre Datei prüfen
Verwandte Regeln
- BR-DE-7 E-Mail des Verkäufers ist Pflichtangabe
- BR-DE-28 Die E-Mail-Adresse des Verkäufers soll korrekt aufgebaut sein
- BR-RO-L1006 E-Mail-Adresse im Kontakt des Verkäufers: höchstens 100 Zeichen
- DE-R-007 E-Mail-Adresse des Verkäufers ist innerhalb Deutschlands Pflicht
- DE-R-030 Lastschrift braucht die Gläubiger-ID des Verkäufers
- DE-R-031 Lastschrift braucht das Konto des Käufers, das belastet wird