Was die Regel bedeutet
Die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners beim Verkäufer (BT-43) soll in einer XRechnung genau ein @ enthalten, mit mindestens zwei Zeichen auf jeder Seite, ohne Leerzeichen und ohne Punkt direkt neben dem @ oder am Anfang oder Ende.
Warum sie wichtig ist
Das ist eine Warnung, die Rechnung wird also angenommen. Beheben sollten Sie es trotzdem, denn Empfänger in Deutschland verarbeiten die Rechnung mit dieser Angabe automatisch, und eine Rechnungseingangsplattform oder ein Kunde kann eine Korrektur verlangen.
So beheben Sie den Fehler
Korrigieren Sie die E-Mail-Adresse in den Firmen- oder Absenderdaten Ihrer Rechnungssoftware. Häufige Fehler sind ein fehlendes @, zwei Adressen in einem Feld, ein Punkt am Ende oder ein Leerzeichen. Tragen Sie nur eine Adresse ein.
Der veröffentlichte Regeltext
In BT-43 soll genau ein @-Zeichen enthalten sein, welches nicht von einem Leerzeichen, einem Punkt, aber mindestens zwei Zeichen auf beiden Seiten flankiert werden soll. Ein Punkt sollte nicht am Anfang oder am Ende stehen. Geschäftsbegriffe: BT-43
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
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Verwandte Regeln
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- BR-RO-L1006 E-Mail-Adresse im Kontakt des Verkäufers: höchstens 100 Zeichen
- DE-R-007 E-Mail-Adresse des Verkäufers ist innerhalb Deutschlands Pflicht
- DE-R-028 E-Mail-Adresse des Verkäuferkontakts sollte korrekt aufgebaut sein
- BR-DE-30 Gläubiger-ID ist Pflichtangabe
- BR-DE-31 Belastetes Konto ist Pflichtangabe