Was die Regel bedeutet
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland und lautet der Code für die Zahlungsart (BT-81) 48, 54 oder 55 (Kartenzahlung), darf diese Zahlungsanweisung weder Überweisungsangaben (BG-17) noch Lastschriftangaben (BG-19) enthalten. Die Prüfung schlägt fehl, sobald ein Block mit einem Bankkonto oder ein Lastschriftmandat vorhanden ist.
Warum sie wichtig ist
Eine Zahlungsanweisung soll genau einen Zahlungsweg beschreiben. Ein Kartenzahlungscode zusammen mit einem Bankkonto oder einem Lastschriftmandat widerspricht sich. Der Käufer kann nicht erkennen, wie die Rechnung beglichen werden soll. Die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Prüfen Sie im Zahlungsbereich Ihrer Rechnungssoftware, welche Zahlungsart ausgewählt ist. Wird die Rechnung per Karte bezahlt, entfernen Sie die Bankverbindung und ein eventuelles Lastschriftmandat aus der Rechnung. Wird sie tatsächlich überwiesen oder per Lastschrift beglichen, ändern Sie die Zahlungsart und tragen Sie keine Kartendaten ein.
Der veröffentlichte Regeltext
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Geschäftsbegriffe: BG-17, BG-19, BT-81
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
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