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Schwerwiegend

DE-R-024-2: Bei Kartenzahlung keine Überweisungs- oder Lastschriftdaten

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

DE-R-024-2 bedeutet, dass eine Zahlungsanweisung mit dem Kartenzahlungscode (48, 54 oder 55) zusätzlich Überweisungs- oder Lastschriftdaten enthält, und das ist nicht zulässig. Entfernen Sie Bankkonto und Lastschriftmandat oder ändern Sie den Code der Zahlungsart, wenn der Käufer tatsächlich überweist oder per Lastschrift zahlt.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland und lautet der Code für die Zahlungsart (BT-81) 48, 54 oder 55 (Kartenzahlung), darf diese Zahlungsanweisung weder Überweisungsangaben (BG-17) noch Lastschriftangaben (BG-19) enthalten. Die Prüfung schlägt fehl, sobald ein Block mit einem Bankkonto oder ein Lastschriftmandat vorhanden ist.

Warum sie wichtig ist

Eine Zahlungsanweisung soll genau einen Zahlungsweg beschreiben. Ein Kartenzahlungscode zusammen mit einem Bankkonto oder einem Lastschriftmandat widerspricht sich. Der Käufer kann nicht erkennen, wie die Rechnung beglichen werden soll. Die Rechnung wird abgelehnt.

So beheben Sie den Fehler

Prüfen Sie im Zahlungsbereich Ihrer Rechnungssoftware, welche Zahlungsart ausgewählt ist. Wird die Rechnung per Karte bezahlt, entfernen Sie die Bankverbindung und ein eventuelles Lastschriftmandat aus der Rechnung. Wird sie tatsächlich überwiesen oder per Lastschrift beglichen, ändern Sie die Zahlungsart und tragen Sie keine Kartendaten ein.

Der veröffentlichte Regeltext

Regel auf der Seite des Herausgebers lesen

Geschäftsbegriffe: BG-17, BG-19, BT-81

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) 2026.5
Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) 2026.5
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

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Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen DE-R-024-2 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026