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Schwerwiegend

DE-R-023-1: Überweisung braucht ein Bankkonto, auf das gezahlt wird

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

DE-R-023-1 bedeutet, dass die Rechnung Zahlung per Überweisung (Code 30 oder 58) vorsieht, aber kein Bankkonto nennt, auf das gezahlt werden soll. Tragen Sie das Konto (die IBAN) in den Zahlungsangaben ein oder ändern Sie den Code der Zahlungsart, wenn Sie keine Überweisung verlangen.

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Was die Regel bedeutet

Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland und lautet der Code für die Zahlungsart (BT-81) 30 (Überweisung) oder 58 (SEPA-Überweisung), muss die Rechnung die Überweisungsangaben (BG-17) enthalten. Die Prüfung sucht in dieser Zahlungsanweisung nach dem Block für das Konto des Zahlungsempfängers. Dort steht normalerweise die Zahlungskonto-Kennung (BT-84), also die IBAN.

Warum sie wichtig ist

Der Code fordert den Käufer auf, per Überweisung zu zahlen. Ohne Kontonummer weiß er aber nicht, wohin er das Geld senden soll. Die Buchhaltungssoftware des Käufers kann die Zahlung nicht vorbereiten, deshalb wird die Rechnung abgelehnt.

So beheben Sie den Fehler

Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Zahlungsangaben der Rechnung und tragen Sie die IBAN des Kontos ein, auf das gezahlt werden soll. Kontoinhaber und BIC können Sie ergänzen, für diese Regel genügt aber, dass der Kontoblock vorhanden ist. Wenn Sie keine Überweisung wünschen, ändern Sie die Zahlungsart und füllen Sie deren Angaben aus.

Der veröffentlichte Regeltext

Regel auf der Seite des Herausgebers lesen

Geschäftsbegriffe: BG-17, BT-81

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) 2026.5
Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) 2026.5
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

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Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen DE-R-023-1 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026