Was die Regel bedeutet
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland und lautet der Code für die Zahlungsart (BT-81) 30 (Überweisung) oder 58 (SEPA-Überweisung), muss die Rechnung die Überweisungsangaben (BG-17) enthalten. Die Prüfung sucht in dieser Zahlungsanweisung nach dem Block für das Konto des Zahlungsempfängers. Dort steht normalerweise die Zahlungskonto-Kennung (BT-84), also die IBAN.
Warum sie wichtig ist
Der Code fordert den Käufer auf, per Überweisung zu zahlen. Ohne Kontonummer weiß er aber nicht, wohin er das Geld senden soll. Die Buchhaltungssoftware des Käufers kann die Zahlung nicht vorbereiten, deshalb wird die Rechnung abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Zahlungsangaben der Rechnung und tragen Sie die IBAN des Kontos ein, auf das gezahlt werden soll. Kontoinhaber und BIC können Sie ergänzen, für diese Regel genügt aber, dass der Kontoblock vorhanden ist. Wenn Sie keine Überweisung wünschen, ändern Sie die Zahlungsart und füllen Sie deren Angaben aus.
Der veröffentlichte Regeltext
Regel auf der Seite des Herausgebers lesen
Geschäftsbegriffe: BG-17, BT-81
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |