Was die Regel bedeutet
Im Abrechnungsteil der Rechnung (ApplicableHeaderTradeSettlement) steht ein Element PaymentApplicableTradeCurrencyExchange. Hier kann das CII-Format einen Wechselkurs für die Zahlungswährung festhalten. EN 16931 hat dafür kein Feld, deshalb soll das Element fehlen.
Warum sie wichtig ist
Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also angenommen. Weil EN 16931 das Feld nicht kennt, muss die Software des Käufers es nicht lesen, und der Kurs kann ignoriert oder verworfen werden. Beheben sollten Sie es, wenn Sie eine saubere Datei wollen oder wenn der Käufer den Kurs braucht und ihn sonst nie zu sehen bekäme.
So beheben Sie den Fehler
Dieses Element schreibt meist die Rechnungssoftware. Suchen Sie dort nach einer Einstellung für Zahlungswährung oder Wechselkurs und schalten Sie sie aus, oder bitten Sie den Anbieter, den Export zu ändern. Wenn Sie das XML selbst bearbeiten, löschen Sie das gesamte Element PaymentApplicableTradeCurrencyExchange. Muss der Käufer den Kurs kennen, nennen Sie ihn in der Rechnungsbemerkung (BT-22). Soll die Umsatzsteuer in einer zweiten Währung erscheinen, verwenden Sie die Währung der Umsatzsteuerabrechnung (BT-6) und den Umsatzsteuerbetrag in dieser Währung (BT-111).
Der veröffentlichte Regeltext
PaymentApplicableTradeCurrencyExchange should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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