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Warnung

CII-SR-340: Typcode der Gläubigerreferenz weglassen

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-340 bedeutet, dass der Abrechnungsabschnitt der E-Rechnung einen Typcode der Gläubigerreferenz (CreditorReferenceTypeCode) enthält, den EN 16931 nicht vorsieht. Es ist nur eine Warnung: Entfernen Sie den Code und behalten Sie die Gläubiger-ID, falls Sie sie brauchen.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Der Abrechnungsabschnitt (ApplicableHeaderTradeSettlement) sollte kein Element CreditorReferenceTypeCode enthalten, also keinen Code, der angibt, um welche Art von Gläubigerreferenz es sich handelt. Die Gläubiger-ID für die Lastschrift (BT-90) ist ein eigenes Element und ist erlaubt.

Warum sie wichtig ist

Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also weiter angenommen. EN 16931 hat kein Feld für die Art einer Gläubigerreferenz, deshalb ignoriert die empfangende Software den Code in der Regel. Was der Käufer zahlt oder bucht, hängt davon nicht ab.

So beheben Sie den Fehler

Entfernen Sie den Typcode aus dem Abrechnungsabschnitt. Ziehen Sie Zahlungen per Lastschrift ein, prüfen Sie in den Zahlungsangaben Ihrer Rechnungssoftware, dass die Gläubiger-ID weiterhin ausgefüllt ist. Können Sie beim Export ein Profil wählen, nehmen Sie EN 16931 statt Extended. Die Korrektur ist freiwillig und hält vor allem die Prüfung sauber.

Der veröffentlichte Regeltext

CreditorReferenceTypeCode should not be present

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-340 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026