Was die Regel bedeutet
Der Abrechnungsabschnitt (ApplicableHeaderTradeSettlement) sollte kein Element CreditorReferenceTypeCode enthalten, also keinen Code, der angibt, um welche Art von Gläubigerreferenz es sich handelt. Die Gläubiger-ID für die Lastschrift (BT-90) ist ein eigenes Element und ist erlaubt.
Warum sie wichtig ist
Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also weiter angenommen. EN 16931 hat kein Feld für die Art einer Gläubigerreferenz, deshalb ignoriert die empfangende Software den Code in der Regel. Was der Käufer zahlt oder bucht, hängt davon nicht ab.
So beheben Sie den Fehler
Entfernen Sie den Typcode aus dem Abrechnungsabschnitt. Ziehen Sie Zahlungen per Lastschrift ein, prüfen Sie in den Zahlungsangaben Ihrer Rechnungssoftware, dass die Gläubiger-ID weiterhin ausgefüllt ist. Können Sie beim Export ein Profil wählen, nehmen Sie EN 16931 statt Extended. Die Korrektur ist freiwillig und hält vor allem die Prüfung sauber.
Der veröffentlichte Regeltext
CreditorReferenceTypeCode should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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