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Warnung

CII-SR-341: Art der Gläubigerreferenz weglassen

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-341 bedeutet, dass der Abrechnungsabschnitt der E-Rechnung eine Art der Gläubigerreferenz (CreditorReferenceType) enthält, die EN 16931 nicht vorsieht. Es ist nur eine Warnung: Entfernen Sie sie und behalten Sie die Gläubiger-ID, falls Sie sie brauchen.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Der Abrechnungsabschnitt (ApplicableHeaderTradeSettlement) sollte kein Element CreditorReferenceType enthalten, also keine Beschreibung, um welche Art von Gläubigerreferenz es sich handelt. Die Gläubiger-ID für die Lastschrift (BT-90) ist ein eigenes Element und ist erlaubt.

Warum sie wichtig ist

Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also weiter angenommen. EN 16931 hat kein Feld für die Art einer Gläubigerreferenz, deshalb ignoriert die empfangende Software die Angabe in der Regel. Was der Käufer zahlt oder bucht, hängt davon nicht ab.

So beheben Sie den Fehler

Entfernen Sie die Art der Gläubigerreferenz aus dem Abrechnungsabschnitt. Ziehen Sie Zahlungen per Lastschrift ein, prüfen Sie in den Zahlungsangaben Ihrer Rechnungssoftware, dass die Gläubiger-ID weiterhin ausgefüllt ist. Die Korrektur ist freiwillig und hält vor allem die Prüfung sauber. Kommt die Warnung wieder, melden Sie das dem Hersteller Ihrer Rechnungssoftware.

Der veröffentlichte Regeltext

CreditorReferenceType should not be present

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-341 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026