Was die Regel bedeutet
Der Abrechnungsabschnitt (ApplicableHeaderTradeSettlement) sollte kein Element CreditorReferenceType enthalten, also keine Beschreibung, um welche Art von Gläubigerreferenz es sich handelt. Die Gläubiger-ID für die Lastschrift (BT-90) ist ein eigenes Element und ist erlaubt.
Warum sie wichtig ist
Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also weiter angenommen. EN 16931 hat kein Feld für die Art einer Gläubigerreferenz, deshalb ignoriert die empfangende Software die Angabe in der Regel. Was der Käufer zahlt oder bucht, hängt davon nicht ab.
So beheben Sie den Fehler
Entfernen Sie die Art der Gläubigerreferenz aus dem Abrechnungsabschnitt. Ziehen Sie Zahlungen per Lastschrift ein, prüfen Sie in den Zahlungsangaben Ihrer Rechnungssoftware, dass die Gläubiger-ID weiterhin ausgefüllt ist. Die Korrektur ist freiwillig und hält vor allem die Prüfung sauber. Kommt die Warnung wieder, melden Sie das dem Hersteller Ihrer Rechnungssoftware.
Der veröffentlichte Regeltext
CreditorReferenceType should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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