Was die Regel bedeutet
Der Abrechnungsabschnitt (ApplicableHeaderTradeSettlement) sollte kein Element PaymentCurrencyCode enthalten. EN 16931 kennt eine Rechnungswährung (BT-5) für alle Beträge und optional eine Währung der Umsatzsteuerabrechnung (BT-6). Eine eigene Währung für die Zahlung gibt es nicht.
Warum sie wichtig ist
Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also weiter angenommen. Die empfangende Software liest alle Beträge in der Rechnungswährung und ignoriert eine Zahlungswährung in der Regel. Erwartet der Käufer, in einer anderen Währung zu zahlen, sieht er diese Angabe nicht.
So beheben Sie den Fehler
Entfernen Sie die Zahlungswährung aus der Datei und prüfen Sie, ob die Rechnungswährung stimmt. Muss die Umsatzsteuer in einer zweiten Währung ausgewiesen werden, nutzen Sie die Währung der Umsatzsteuerabrechnung (BT-6). Haben Sie die Zahlung in einer anderen Währung vereinbart, nennen Sie das in den Zahlungsbedingungen (BT-20). Beheben Sie die Warnung, wenn die Zahlung in einer anderen Währung als der Rechnungswährung erfolgen soll.
Der veröffentlichte Regeltext
PaymentCurrencyCode should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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