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Warnung

CII-SR-342: Kennung des Ausstellers der Gläubigerreferenz weglassen

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-342 bedeutet, dass der Abrechnungsabschnitt der E-Rechnung eine Kennung des Ausstellers der Gläubigerreferenz (CreditorReferenceIssuerID) enthält, die EN 16931 nicht vorsieht. Es ist nur eine Warnung: Entfernen Sie sie und behalten Sie die Gläubiger-ID, falls Sie sie brauchen.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Der Abrechnungsabschnitt (ApplicableHeaderTradeSettlement) sollte kein Element CreditorReferenceIssuerID enthalten, also keine Kennung der Stelle, die eine Gläubigerreferenz ausgestellt hat. Die Gläubiger-ID für die Lastschrift (BT-90) ist ein eigenes Element und ist erlaubt.

Warum sie wichtig ist

Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also weiter angenommen. EN 16931 hat kein Feld für den Aussteller einer Gläubigerreferenz, deshalb ignoriert die empfangende Software die Angabe in der Regel. Was der Käufer zahlt oder bucht, hängt davon nicht ab.

So beheben Sie den Fehler

Entfernen Sie die Kennung des Ausstellers aus dem Abrechnungsabschnitt. Ziehen Sie Zahlungen per Lastschrift ein, prüfen Sie in den Zahlungsangaben Ihrer Rechnungssoftware, dass die Gläubiger-ID weiterhin ausgefüllt ist. Die Korrektur ist freiwillig und hält vor allem die Prüfung sauber. Kommt die Warnung wieder, melden Sie das dem Hersteller Ihrer Rechnungssoftware.

Der veröffentlichte Regeltext

CreditorReferenceIssuerID should not be present

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-342 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026