Was die Regel bedeutet
Der Abrechnungsabschnitt (ApplicableHeaderTradeSettlement) sollte kein Element CreditorReferenceIssuerID enthalten, also keine Kennung der Stelle, die eine Gläubigerreferenz ausgestellt hat. Die Gläubiger-ID für die Lastschrift (BT-90) ist ein eigenes Element und ist erlaubt.
Warum sie wichtig ist
Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also weiter angenommen. EN 16931 hat kein Feld für den Aussteller einer Gläubigerreferenz, deshalb ignoriert die empfangende Software die Angabe in der Regel. Was der Käufer zahlt oder bucht, hängt davon nicht ab.
So beheben Sie den Fehler
Entfernen Sie die Kennung des Ausstellers aus dem Abrechnungsabschnitt. Ziehen Sie Zahlungen per Lastschrift ein, prüfen Sie in den Zahlungsangaben Ihrer Rechnungssoftware, dass die Gläubiger-ID weiterhin ausgefüllt ist. Die Korrektur ist freiwillig und hält vor allem die Prüfung sauber. Kommt die Warnung wieder, melden Sie das dem Hersteller Ihrer Rechnungssoftware.
Der veröffentlichte Regeltext
CreditorReferenceIssuerID should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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