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Warnung

CII-SR-332: Weitere Dokumentverweise in den Lieferangaben weglassen

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-332 bedeutet, dass die Lieferangaben der E-Rechnung auf ein weiteres Dokument verweisen (AdditionalReferencedDocument), was EN 16931 an dieser Stelle nicht erlaubt. Es ist nur eine Warnung: Entfernen Sie den Verweis und fügen Sie das Dokument, falls der Käufer es braucht, als Anhang an anderer Stelle der Rechnung bei.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

In den Lieferangaben (ApplicableHeaderTradeDelivery) sollte kein Element AdditionalReferencedDocument stehen, also kein Verweis auf ein weiteres Dokument. Die Verweise auf Lieferavis und Wareneingangsmeldung (BT-16 und BT-15) haben eigene Elemente und sind nicht Gegenstand dieser Regel.

Warum sie wichtig ist

Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also weiter angenommen. Die empfangende Software liest keinen Dokumentverweis, der in den Lieferangaben steht. Der Käufer sieht ihn daher möglicherweise nie.

So beheben Sie den Fehler

Entfernen Sie den Verweis aus den Lieferangaben. Braucht der Käufer das Dokument, fügen Sie es als rechnungsbegründende Unterlage (BG-24) mit einem Anhang bei, das gehört zur normalen Rechnung. In den meisten Rechnungsprogrammen gibt es dafür die Funktion, der Rechnung eine Datei anzuhängen. Beheben Sie die Warnung, wenn das Dokument für Zahlung oder Freigabe wichtig ist.

Der veröffentlichte Regeltext

AdditionalReferencedDocument should not be present

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-332 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026