Was die Regel bedeutet
In den Lieferangaben (ApplicableHeaderTradeDelivery) sollte kein Element AdditionalReferencedDocument stehen, also kein Verweis auf ein weiteres Dokument. Die Verweise auf Lieferavis und Wareneingangsmeldung (BT-16 und BT-15) haben eigene Elemente und sind nicht Gegenstand dieser Regel.
Warum sie wichtig ist
Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also weiter angenommen. Die empfangende Software liest keinen Dokumentverweis, der in den Lieferangaben steht. Der Käufer sieht ihn daher möglicherweise nie.
So beheben Sie den Fehler
Entfernen Sie den Verweis aus den Lieferangaben. Braucht der Käufer das Dokument, fügen Sie es als rechnungsbegründende Unterlage (BG-24) mit einem Anhang bei, das gehört zur normalen Rechnung. In den meisten Rechnungsprogrammen gibt es dafür die Funktion, der Rechnung eine Datei anzuhängen. Beheben Sie die Warnung, wenn das Dokument für Zahlung oder Freigabe wichtig ist.
Der veröffentlichte Regeltext
AdditionalReferencedDocument should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
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- CII-SR-336 Verweis auf den Verbrauchsbericht weglassen
- CII-SR-337 Ereignis einer früheren Lieferung weglassen
- CII-SR-338 Verweis auf die Packliste weglassen