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Warnung

CII-SR-291: Kein Logo beim Steuervertreter angeben

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-291 bedeutet, dass beim Steuervertreter des Verkäufers eine Logodatei (LogoAssociatedSpecifiedBinaryFile) steht, die EN 16931 nicht vorsieht. Es ist nur eine Warnung, die Datei wird trotzdem angenommen; entfernen Sie das Logo, dann verschwindet sie.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Nennt die Rechnung einen Steuervertreter des Verkäufers (BG-11), sucht die Prüfung bei diesem Beteiligten nach einem Logo (ram:LogoAssociatedSpecifiedBinaryFile). EN 16931 hat bei keinem Beteiligten einen Platz für ein Logo.

Warum sie wichtig ist

Das ist eine Warnung, die Rechnung wird trotzdem angenommen. Software, die die strukturierten Daten liest, nutzt das Logo nicht. Enthält das Element das Bild selbst, macht es die Datei außerdem ohne Nutzen größer. Beheben sollten Sie das, wenn Ihre Dateien groß sind oder Sie keine Warnungen möchten.

So beheben Sie den Fehler

Schalten Sie in Ihrer Rechnungssoftware das Logo des Steuervertreters aus, oder in den Exporteinstellungen für die E-Rechnung, falls es dort eine Option gibt. Im XML löschen Sie ram:LogoAssociatedSpecifiedBinaryFile innerhalb von ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty. Ein Logo gehört auf die lesbare PDF-Ansicht der Rechnung, nicht in die strukturierten Daten.

Der veröffentlichte Regeltext

LogoAssociatedSpecifiedBinaryFile should not be present

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-291 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026