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Warnung

CII-SR-290: Keine Endpunktadresse beim Steuervertreter angeben

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-290 bedeutet, dass beim Steuervertreter des Verkäufers eine Endpunktadresse (EndPointURIUniversalCommunication) steht, die EN 16931 nicht vorsieht. Es ist nur eine Warnung, die Datei wird trotzdem angenommen; entfernen Sie die Adresse, dann verschwindet sie.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Nennt die Rechnung einen Steuervertreter des Verkäufers (BG-11), sucht die Prüfung bei diesem Beteiligten nach einer Endpunktadresse (ram:EndPointURIUniversalCommunication), also einer Adresse, an die Nachrichten oder Dokumente zugestellt werden. EN 16931 kennt elektronische Adressen nur für den Verkäufer (BT-34) und den Käufer (BT-49).

Warum sie wichtig ist

Das ist eine Warnung, die Rechnung wird trotzdem angenommen. An diese Adresse wird nichts zugestellt, weil ein Empfänger, der den Standard einhält, sie nicht liest. Beheben sollten Sie das, wenn Sie angenommen haben, dass darüber etwas an den Steuervertreter geleitet wird.

So beheben Sie den Fehler

Entfernen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Zustell- oder Endpunktadresse, die beim Steuervertreter hinterlegt ist. Im XML löschen Sie ram:EndPointURIUniversalCommunication innerhalb von ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty. Wohin E-Rechnungen zugestellt werden, bestimmen die elektronischen Adressen von Verkäufer und Käufer. Lassen Sie diese unverändert.

Der veröffentlichte Regeltext

EndPointURIUniversalCommunication should not be present

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-290 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026