Was die Regel bedeutet
Nennt die Rechnung einen Steuervertreter des Verkäufers (BG-11), sucht die Prüfung bei diesem Beteiligten nach einer Web-, E-Mail- oder anderen elektronischen Adresse (ram:URIUniversalCommunication). EN 16931 kennt elektronische Adressen nur für den Verkäufer (BT-34) und den Käufer (BT-49).
Warum sie wichtig ist
Das ist eine Warnung, die Rechnung wird trotzdem angenommen. Die Adresse sollte zeigen, wo der Steuervertreter erreichbar ist, aber ein Empfänger, der den Standard einhält, liest sie nicht, sie bleibt also wirkungslos. Beheben sollten Sie das, wenn sich jemand auf diese Adresse verlässt, denn sie wird nicht genutzt.
So beheben Sie den Fehler
Entfernen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die E-Mail-, Web- oder sonstige Adresse, die beim Steuervertreter hinterlegt ist. Im XML löschen Sie ram:URIUniversalCommunication innerhalb von ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty. Die elektronischen Adressen von Verkäufer und Käufer bleiben unverändert, jeweils beim Verkäufer und beim Käufer.
Der veröffentlichte Regeltext
URIUniversalCommunication should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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