Was die Regel bedeutet
Der Käufer (BG-7) enthält ein Element LogoAssociatedSpecifiedBinaryFile, ein Bild wie ein Logo, das im XML eingebettet ist. EN 16931 hat für den Käufer kein Logofeld. Die Prüfung schlägt an, sobald das Element in der Datei steht.
Warum sie wichtig ist
Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also trotzdem angenommen. Ein Logo macht die Datei größer und enthält nichts, was die Software des Käufers auswerten kann. Es wird ignoriert, oder ein strengerer Empfänger beanstandet es.
So beheben Sie den Fehler
Suchen Sie in Ihrer Rechnungssoftware am Kunden nach einem Feld für Logo oder Bild und leeren Sie es, oder schalten Sie eine Option ab, die Bilder in die E-Rechnung einfügt. Ein Logo gehört auf die lesbare Seite der Rechnung, nicht in die strukturierten Daten. Braucht jemand das Bild, senden Sie es als Anhang.
Der veröffentlichte Regeltext
LogoAssociatedSpecifiedBinaryFile should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
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