Was die Regel bedeutet
Die Abrechnungsangaben einer Rechnungsposition (im XML SpecifiedLineTradeSettlement) sollen kein Element PaymentReference enthalten. EN 16931 hat einen Verwendungszweck (BT-83) nur für die ganze Rechnung. Das ist der Text, den der Käufer bei der Überweisung angibt, damit die Zahlung der Rechnung zugeordnet werden kann.
Warum sie wichtig ist
Es handelt sich um eine Warnung, die Rechnung wird nicht abgelehnt. Die Software des Käufers übernimmt den Verwendungszweck von der Rechnungsebene, deshalb wird einer an einer Position bei der Zahlung meist nicht verwendet. Beheben sollten Sie es, wenn Sie eingehende Zahlungen über diesen Verwendungszweck zuordnen oder Ihr Empfänger eine Datei ohne Warnungen verlangt.
So beheben Sie den Fehler
Leeren Sie jeden Verwendungszweck auf einzelnen Positionen in Ihrer Rechnungssoftware. Prüfen Sie danach, dass der Verwendungszweck einmal für die ganze Rechnung ausgefüllt ist, oft ist das die Rechnungsnummer. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, löschen Sie das Element PaymentReference aus dem SpecifiedLineTradeSettlement der Position.
Der veröffentlichte Regeltext
PaymentReference should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
Ihre Datei prüfen
Verwandte Regeln
- CII-SR-179 Positionen sollen keine Referenz des Rechnungsausstellers tragen
- CII-SR-180 Positionen sollen keinen Gesamtbetrag der Anpassungen angeben
- CII-SR-181 Positionen sollen kein Kennzeichen für Nachlässe tragen
- CII-SR-182 Positionen sollen keinen eigenen Steuerbetrag angeben
- CII-SR-183 Nachlass und Zuschlag einer Position mit true oder false markieren
- CII-SR-184 Nachlass und Zuschlag einer Position sollen keine ID haben