Was die Regel bedeutet
Die Lieferangaben einer Rechnungsposition (im XML SpecifiedLineTradeDelivery) sollen kein Element ShipFromTradeParty enthalten. Es sagt, von wem oder von wo die Ware versandt wurde, zum Beispiel aus einem Lager. EN 16931 hat dafür kein Feld.
Warum sie wichtig ist
Es handelt sich um eine Warnung, die Rechnung wird nicht abgelehnt. Software, die nur die Felder von EN 16931 liest, sucht keine Versandpartei und lässt die Angabe meist weg. Beheben sollten Sie es, wenn Ihr Empfänger eine Datei ohne Warnungen verlangt oder der Käufer die Herkunft der Ware kennen muss, denn dieses Feld überträgt sie nicht.
So beheben Sie den Fehler
Entfernen Sie in Ihrer Rechnungssoftware eine Lager- oder Versandort-Einstellung auf den Positionen, oder stellen Sie den Export auf das Profil EN 16931 statt eines erweiterten Profils um. Braucht der Käufer die Herkunft der Ware, nennen Sie sie in einem Hinweis zur Rechnung. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, löschen Sie den Block ShipFromTradeParty aus dem SpecifiedLineTradeDelivery der Position.
Der veröffentlichte Regeltext
ShipFromTradeParty should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
- CII-SR-167 Positionen sollen kein tatsächliches Versanddatum nennen
- CII-SR-168 Positionen sollen kein Abholdatum nennen
- CII-SR-169 Positionen sollen keinen gewünschten Liefertermin nennen
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- CII-SR-171 Positionen sollen kein Wareneingangsdatum nennen
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