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Warnung

CII-SR-166: Positionen sollen nicht angeben, von wo versendet wurde

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-166 bedeutet, dass eine Rechnungsposition eine Versandpartei (ShipFromTradeParty) nennt, also die Partei oder den Ort, von dem aus die Ware versendet wurde, was EN 16931 nicht vorsieht. Es ist nur eine Warnung, die Datei wird trotzdem angenommen; entfernen Sie die Angabe aus der Position.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Die Lieferangaben einer Rechnungsposition (im XML SpecifiedLineTradeDelivery) sollen kein Element ShipFromTradeParty enthalten. Es sagt, von wem oder von wo die Ware versandt wurde, zum Beispiel aus einem Lager. EN 16931 hat dafür kein Feld.

Warum sie wichtig ist

Es handelt sich um eine Warnung, die Rechnung wird nicht abgelehnt. Software, die nur die Felder von EN 16931 liest, sucht keine Versandpartei und lässt die Angabe meist weg. Beheben sollten Sie es, wenn Ihr Empfänger eine Datei ohne Warnungen verlangt oder der Käufer die Herkunft der Ware kennen muss, denn dieses Feld überträgt sie nicht.

So beheben Sie den Fehler

Entfernen Sie in Ihrer Rechnungssoftware eine Lager- oder Versandort-Einstellung auf den Positionen, oder stellen Sie den Export auf das Profil EN 16931 statt eines erweiterten Profils um. Braucht der Käufer die Herkunft der Ware, nennen Sie sie in einem Hinweis zur Rechnung. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, löschen Sie den Block ShipFromTradeParty aus dem SpecifiedLineTradeDelivery der Position.

Der veröffentlichte Regeltext

ShipFromTradeParty should not be present

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-166 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026