Was die Regel bedeutet
Die Regel prüft den Lieferblock jeder Rechnungsposition. Er darf kein ShipToTradeParty enthalten, also den Empfänger und die Anschrift, an die die Ware geht. EN 16931 kennt einen einzigen Satz Lieferinformationen für die gesamte Rechnung (BG-13).
Warum sie wichtig ist
Es ist eine Warnung, die Rechnung geht also durch. Der Empfänger liest die Lieferanschrift von der Rechnungsebene, eine abweichende Anschrift an einer Position wird daher vermutlich ignoriert. Der Käufer bucht die Ware dann womöglich auf den falschen Standort.
So beheben Sie den Fehler
Entfernen Sie die Lieferanschrift je Position aus dem Export Ihrer Rechnungssoftware und füllen Sie die Lieferinformationen (BG-13) für die gesamte Rechnung aus. Ging die Ware an mehrere Anschriften, stellen Sie entweder je Anschrift eine eigene Rechnung aus oder nennen Sie die Anschriften in den Artikelbeschreibungen (BT-154).
Der veröffentlichte Regeltext
ShipToTradeParty should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
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- CII-SR-168 Positionen sollen kein Abholdatum nennen
- CII-SR-169 Positionen sollen keinen gewünschten Liefertermin nennen
- CII-SR-170 Positionen sollen kein eigenes Lieferdatum nennen