Was die Regel bedeutet
Kennungen stehen in der Datei in Elementen, deren Name auf ID endet, etwa ID, GlobalID und URIID. Dazu gehören zum Beispiel eine Handelsregisternummer, eine USt-IdNr., die Rechnungsnummer oder eine elektronische Adresse (BT-34, BT-49) wie die Peppol-ID. Wo nötig, nennt das Element mit einem Code schemeID das Schema, zu dem die Kennung gehört. Die Regel prüft, dass keine dieser Kennungen zusätzlich ein Attribut schemeName trägt, also einen frei geschriebenen Namen des Schemas. Der offizielle Wortlaut sagt nur, das Attribut solle nicht vorhanden sein, die Regel ist aber ein Fehler und keine Warnung.
Warum sie wichtig ist
Die Software des Empfängers erkennt am Code schemeID, zu welchem Schema eine Kennung gehört. Der zusätzliche schemeName ist nicht Teil von EN 16931. Die Datei besteht die Prüfung deshalb nicht, und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Prüfen Sie in den Export- oder Formateinstellungen Ihrer Rechnungssoftware, ob Sie ein Profil wählen können, und nehmen Sie EN 16931 statt eines allgemeinen CII- oder Extended-Formats, denn solche Attribute stammen oft aus allgemeinen Exporten. Gibt es diese Einstellung nicht, bitten Sie Ihren Softwareanbieter, schemeName an Kennungen nicht mehr zu schreiben. Im XML suchen Sie jedes Element ID, GlobalID oder URIID mit einem Attribut schemeName und löschen nur dieses Attribut, Kennung und schemeID bleiben stehen. Für die Attribute schemeAgencyName und schemeDataURI gibt es eigene Regeln, CII-DT-102 und CII-DT-103.
Der veröffentlichte Regeltext
schemeName should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
- CII-DT-102 Kennungen dürfen kein Attribut schemeAgencyName tragen
- CII-DT-103 Kennungen dürfen kein Attribut schemeDataURI tragen
- CII-DT-104 Kennungen dürfen kein Attribut schemeURI tragen
- CII-DT-105 Jeder eingebettete Anhang braucht einen MIME-Typ
- CII-DT-106 Jeder eingebettete Anhang braucht einen Dateinamen
- CII-DT-098 Der Befreiungsgrund gehört nur in die Umsatzsteueraufschlüsselung