Was die Regel bedeutet
Kennungen stehen in der Datei in Elementen, deren Name auf ID endet, etwa ID, GlobalID und URIID. Dazu gehören zum Beispiel eine Handelsregisternummer, eine USt-IdNr., die Rechnungsnummer oder eine elektronische Adresse (BT-34, BT-49) wie die Peppol-ID. Die Regel prüft, dass keine dieser Kennungen ein Attribut schemeDataURI trägt, das eine Webadresse enthalten würde, unter der Angaben zum Schema zu finden sind. Der offizielle Wortlaut sagt nur, das Attribut solle nicht vorhanden sein, die Regel ist aber ein Fehler und keine Warnung.
Warum sie wichtig ist
Die Software des Empfängers erkennt am Code schemeID, zu welchem Schema eine Kennung gehört. Eine Webadresse für die Daten des Schemas ist nicht Teil von EN 16931. Die Datei besteht die Prüfung deshalb nicht, und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Prüfen Sie in den Export- oder Formateinstellungen Ihrer Rechnungssoftware, ob Sie ein Profil wählen können, und nehmen Sie EN 16931 statt eines allgemeinen CII- oder Extended-Formats, denn solche Attribute stammen oft aus allgemeinen Exporten. Gibt es diese Einstellung nicht, bitten Sie Ihren Softwareanbieter, schemeDataURI an Kennungen nicht mehr zu schreiben. Im XML suchen Sie jedes Element ID, GlobalID oder URIID mit einem Attribut schemeDataURI und löschen nur dieses Attribut, Kennung und schemeID bleiben stehen. Für die Attribute schemeName und schemeAgencyName gibt es eigene Regeln, CII-DT-101 und CII-DT-102.
Der veröffentlichte Regeltext
schemeDataURI should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |