Was die Regel bedeutet
Jede XRechnung muss Zahlungsanweisungen (BG-16) enthalten: mindestens den Code der Zahlungsart (BT-81) und bei einer Überweisung das Konto, auf das gezahlt wird. In der EN 16931 sind sie optional, in der XRechnung nicht.
Warum sie wichtig ist
Die XRechnung verlangt diese Angabe zusätzlich zur EN 16931. Öffentliche Auftraggeber und ihre Rechnungseingangsplattformen (ZRE, OZG-RE und die Plattformen der Länder) weisen eine XRechnung ab, die gegen diese Regel verstößt, und viele Unternehmen prüfen eingehende Rechnungen genauso.
So beheben Sie den Fehler
Füllen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Zahlungsangaben aus: Wählen Sie die Zahlungsart (meist SEPA-Überweisung, Code 58) und tragen Sie Ihre IBAN ein. Ist die Rechnung schon bezahlt oder anders beglichen, wählen Sie trotzdem die verwendete Zahlungsart. Im XML ist das cac:PaymentMeans (UBL) beziehungsweise ram:SpecifiedTradeSettlementPaymentMeans (CII).
Der veröffentlichte Regeltext
Eine Rechnung (INVOICE) muss Angaben zu "PAYMENT INSTRUCTIONS" (BG-16) enthalten. Geschäftsbegriffe: BG-16
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
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