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Schwerwiegend

IS-R-005: Rechnung innerhalb Islands: Käufer braucht Straße und Postleitzahl

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

IS-R-005 bedeutet, dass in der Adresse des Käufers einer Rechnung zwischen zwei isländischen Parteien der Straßenname (BT-50) oder die Postleitzahl (BT-53) fehlt. Ergänzen Sie beides in der Adresse des Kunden und exportieren Sie erneut.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Sind Verkäufer und Käufer beide isländisch, muss die Adresse des Käufers einen Straßennamen (Adresszeile 1, BT-50) und eine Postleitzahl (BT-53) enthalten. In der EN 16931 sind beide optional, in den isländischen Regeln nicht.

Warum sie wichtig ist

Die isländischen Peppol-Regeln verlangen bei einer Rechnung innerhalb Islands die vollständige Postanschrift des Käufers. Fehlt die Straße oder die Postleitzahl, besteht die Rechnung die Prüfung nicht und wird abgewiesen.

So beheben Sie den Fehler

Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware den Kundendatensatz, gehen Sie zur Adresse und tragen Sie die Straße mit Hausnummer und die Postleitzahl ein. Im XML sind das cbc:StreetName und cbc:PostalZone in cac:PostalAddress des cac:Party unter cac:AccountingCustomerParty.

Der veröffentlichte Regeltext

Regel auf der Seite des Herausgebers lesen

Geschäftsbegriffe: BT-50, BT-53

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) 2026.5
Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) 2026.5
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen IS-R-005 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026