Was die Regel bedeutet
Sind Verkäufer und Käufer beide isländisch, muss die Adresse des Käufers einen Straßennamen (Adresszeile 1, BT-50) und eine Postleitzahl (BT-53) enthalten. In der EN 16931 sind beide optional, in den isländischen Regeln nicht.
Warum sie wichtig ist
Die isländischen Peppol-Regeln verlangen bei einer Rechnung innerhalb Islands die vollständige Postanschrift des Käufers. Fehlt die Straße oder die Postleitzahl, besteht die Rechnung die Prüfung nicht und wird abgewiesen.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware den Kundendatensatz, gehen Sie zur Adresse und tragen Sie die Straße mit Hausnummer und die Postleitzahl ein. Im XML sind das cbc:StreetName und cbc:PostalZone in cac:PostalAddress des cac:Party unter cac:AccountingCustomerParty.
Der veröffentlichte Regeltext
Regel auf der Seite des Herausgebers lesen
Geschäftsbegriffe: BT-50, BT-53
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
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