Was die Regel bedeutet
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, muss die Adresse des Käufers die Postleitzahl (BT-53) enthalten. Ein leeres Feld oder eines, das nur Leerzeichen enthält, gilt als fehlend.
Warum sie wichtig ist
Die Adresse gehört zur Angabe, für wen die Rechnung bestimmt ist. Ohne Postleitzahl ist sie unvollständig, und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware den Kundendatensatz und prüfen Sie die Postleitzahl in der Adresse. Tragen Sie sie in ein eigenes Feld ein, getrennt vom Ort, speichern Sie und erstellen Sie die Rechnung neu. Wenn Sie die Adresse als einen Textblock eingefügt haben, kann die Postleitzahl im Feld für die Straße oder den Ort stehen.
Der veröffentlichte Regeltext
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Geschäftsbegriffe: BT-53
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
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