Zum Inhalt springen

Schwerwiegend

DE-R-009: Die Postleitzahl des Käufers ist innerhalb Deutschlands Pflicht

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

DE-R-009 bedeutet, dass in der Adresse des Käufers die Postleitzahl (BT-53) fehlt, die Pflicht ist, wenn Verkäufer und Käufer beide in Deutschland sitzen. Tragen Sie die Postleitzahl in der Kundenadresse ein.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, muss die Adresse des Käufers die Postleitzahl (BT-53) enthalten. Ein leeres Feld oder eines, das nur Leerzeichen enthält, gilt als fehlend.

Warum sie wichtig ist

Die Adresse gehört zur Angabe, für wen die Rechnung bestimmt ist. Ohne Postleitzahl ist sie unvollständig, und die Rechnung wird abgelehnt.

So beheben Sie den Fehler

Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware den Kundendatensatz und prüfen Sie die Postleitzahl in der Adresse. Tragen Sie sie in ein eigenes Feld ein, getrennt vom Ort, speichern Sie und erstellen Sie die Rechnung neu. Wenn Sie die Adresse als einen Textblock eingefügt haben, kann die Postleitzahl im Feld für die Straße oder den Ort stehen.

Der veröffentlichte Regeltext

Regel auf der Seite des Herausgebers lesen

Geschäftsbegriffe: BT-53

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) 2026.5
Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) 2026.5
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen DE-R-009 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026