Was die Regel bedeutet
Die Anschrift des Käufers muss eine erste Adresszeile (BT-50) enthalten, normalerweise Straße und Hausnummer. Eine leere Zeile oder eine Zeile nur mit Leerzeichen gilt als fehlend. Im XML ist das cbc:StreetName in der Postanschrift des Käufers.
Warum sie wichtig ist
Die rumänische Spezifikation CIUS-RO verlangt eine verwendbare Anschrift des Käufers, damit sich die Rechnung dem richtigen Kunden zuordnen lässt. Fehlt die erste Zeile, besteht die Datei die Prüfung nicht und wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware den Kundendatensatz und tragen Sie Straße und Hausnummer ein. Haben Sie die Anschrift nicht, fragen Sie den Käufer danach. Hat die Anschrift keine Straße, geben Sie in der ersten Zeile an, was sie sonst kennzeichnet, etwa Ortsteil und Hausnummer, denn die Zeile muss nur ausgefüllt sein.
Der veröffentlichte Regeltext
Adresa Cumparatorului - Linia 1 (BT-50) trebuie furnizata. #Buyer address line 1(BT-50) must be provided. Geschäftsbegriffe: BT-50
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 | 1.0.9 |
| CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 | 1.0.9 |
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