Was die Regel bedeutet
Jede Rechnung muss die Postleitzahl des Käufers (BT-53) enthalten. Die XRechnung verlangt die Postleitzahl in der Anschrift des Käufers.
Warum sie wichtig ist
Die XRechnung verlangt diese Angabe zusätzlich zur EN 16931. Öffentliche Auftraggeber und ihre Rechnungseingangsplattformen (ZRE, OZG-RE und die Plattformen der Länder) weisen eine XRechnung ab, die gegen diese Regel verstößt, und viele Unternehmen prüfen eingehende Rechnungen genauso.
So beheben Sie den Fehler
Ergänzen Sie im Kundenstamm Ihrer Rechnungssoftware die Postleitzahl in der Anschrift des Kunden und exportieren Sie erneut.
Der veröffentlichte Regeltext
Das Element "Buyer post code" (BT-53) muss übermittelt werden. Geschäftsbegriffe: BT-53
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
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