Was die Regel bedeutet
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, muss die Adresse des Käufers den Ort (BT-52) enthalten. Ein leeres Feld oder eines, das nur Leerzeichen enthält, gilt als fehlend.
Warum sie wichtig ist
Die Adresse gehört zur Angabe, für wen die Rechnung bestimmt ist. Ohne Ort ist sie unvollständig, und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware den Kundendatensatz und prüfen Sie den Ort in der Adresse. Tragen Sie ihn in ein eigenes Feld ein, getrennt von der Postleitzahl, speichern Sie und erstellen Sie die Rechnung neu. Wenn Sie die Adresse als einen Textblock eingefügt haben, kann der Ort im Feld für die Straße gelandet sein.
Der veröffentlichte Regeltext
Regel auf der Seite des Herausgebers lesen
Geschäftsbegriffe: BT-52
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
Ihre Datei prüfen
Verwandte Regeln
- BR-DE-8 Ort des Käufers ist Pflichtangabe
- BR-RO-092 Anschrift des Käufers braucht einen Ort
- BR-RO-101 Käufer in Bukarest: Ort als Sektorcode angeben
- BR-RO-L0502 Ort des Käufers: höchstens 50 Zeichen
- DE-R-009 Die Postleitzahl des Käufers ist innerhalb Deutschlands Pflicht
- DE-R-010 Lieferanschrift: Ort ist innerhalb Deutschlands Pflicht