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Schwerwiegend

BR-DE-8: Ort des Käufers ist Pflichtangabe

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

BR-DE-8 bedeutet, dass der Ort des Käufers (BT-52) fehlt. Ergänzen Sie im Kundenstamm Ihrer Rechnungssoftware den Ort in der Anschrift des Kunden und exportieren Sie erneut.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Jede Rechnung muss den Ort des Käufers (BT-52) enthalten. Die XRechnung verlangt den Ort in der Anschrift des Käufers.

Warum sie wichtig ist

Die XRechnung verlangt diese Angabe zusätzlich zur EN 16931. Öffentliche Auftraggeber und ihre Rechnungseingangsplattformen (ZRE, OZG-RE und die Plattformen der Länder) weisen eine XRechnung ab, die gegen diese Regel verstößt, und viele Unternehmen prüfen eingehende Rechnungen genauso.

So beheben Sie den Fehler

Ergänzen Sie im Kundenstamm Ihrer Rechnungssoftware den Ort in der Anschrift des Kunden und exportieren Sie erneut.

Der veröffentlichte Regeltext

Das Element "Buyer city" (BT-52) muss übermittelt werden.

Geschäftsbegriffe: BT-52

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
XRechnung 3.0 (UBL) 3.0.2
XRechnung 3.0 (UBL credit note) 3.0.2
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen BR-DE-8 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026