Was die Regel bedeutet
Ein Beleg zur Rechnung (Typcode 916), etwa ein Lieferschein oder ein Stundennachweis, kann eine Beschreibung (BT-123) haben, also den kurzen Namen oder Titel dazu. In der Datei ist das das Element Name des Dokumentverweises. Die Prüfung findet Belege mit mehr als einem Name.
Warum sie wichtig ist
Die Beschreibung ist die Beschriftung zum Anhang. Bei zwei Beschreibungen kann der Empfänger nicht erkennen, welche gemeint ist, und seine Software zeigt unter Umständen nur eine davon an. Da es nur eine Warnung ist, wird die Rechnung in jedem Fall angenommen.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Anhänge der Rechnung und geben Sie jedem Beleg genau eine Beschreibung. Wenn Sie mehrere Belege mitschicken, fügen Sie jeden als eigenen Anhang mit eigener Beschreibung hinzu, statt alles in einer Beschreibung aufzuzählen. Die Korrektur eilt nicht, hält die Datei aber sauber für Empfänger, die streng prüfen.
Der veröffentlichte Regeltext
Only one AdditionalReferencedDocument Name BT-123 is allowed with TypeCode 916. Geschäftsbegriffe: BT-123
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| Factur-X 1.09 EN 16931 | 1.0.9-2 |
| Factur-X 1.09 EXTENDED | 1.0.9-2 |
| ZUGFeRD 2.5 EN 16931 | 2.5.2 |
| ZUGFeRD 2.5 EXTENDED | 2.5.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
- BR-FR-17_BT-123 Beschreibung eines Anhangs muss ein erlaubter Code sein
- BR-RO-L1020 Beschreibung einer Unterlage zur Rechnung: höchstens 100 Zeichen
- BR-TMP-4 Jede Unterlage hat höchstens eine Beschreibung
- CII-SR-476 Ein Beleg darf nur eine angehängte Datei enthalten
- CII-SR-477 Die Summe der Positionsbeträge darf nur einmal vorkommen
- CII-SR-478 Die Summe der Zuschläge darf nur einmal vorkommen