Was die Regel bedeutet
Im Abschnitt zur Zahlungsabwicklung auf Rechnungsebene (ApplicableHeaderTradeSettlement) steht ein Block InvoiceApplicableTradeCurrencyExchange, ein Umrechnungskurs zwischen der Rechnungswährung und einer anderen Währung. EN 16931 hat keinen Wechselkurs. Alle Beträge stehen in der Rechnungswährung (BT-5), die Umsatzsteuer zusätzlich in der Währung für die Umsatzsteuerabrechnung (BT-6), wo das verlangt ist.
Warum sie wichtig ist
Es handelt sich um eine Warnung, die Datei wird daher trotzdem angenommen. Empfänger ignorieren den Kurs. Erwartet ein Käufer, Beträge damit umgerechnet zu sehen, findet er das in den Daten nicht. Beheben sollten Sie das, wenn der Kurs die einzige Quelle für die Beträge in der anderen Währung ist.
So beheben Sie den Fehler
Löschen Sie den Block InvoiceApplicableTradeCurrencyExchange. Prüfen Sie, ob die Rechnungswährung (BT-5) die mit dem Käufer vereinbarte ist und alle Summen in ihr stehen. Müssen Sie die Umsatzsteuer zusätzlich in einer Landeswährung ausweisen, verwenden Sie den Währungscode für die Umsatzsteuerabrechnung (BT-6) und den Umsatzsteuerbetrag in dieser Währung (BT-111) statt eines Kurses.
Der veröffentlichte Regeltext
InvoiceApplicableTradeCurrencyExchange should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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